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Corona Virus

Wichtig!!!  Liebe Patienten,
sollten Sie unter Anzeichen einer Erkältung leiden oder den Verdacht haben mit dem neuen Coronavirus infiziert zu sein:

Bitte die Praxis nicht betretten

rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir melden uns zügig bei Ihnen.

Auffrischungsimpfung/Boosterimpfung:

aufgrund der aktuellen Pandemielage & Coronainfektionszahlen haben wir uns dazu entschieden, an bestimmten Tagen zu impfen. Um einen Termin zur Impfung in unserer Praxis zu vereinbaren, melden Sie sich während der Sprechstundenzeiten telefonisch (040-51 32 17 17) oder per E-Mail ( info@praxis-saadat.com).

Dies gilt sowohl für bereits von uns geimpfte Patienten als auch für die, die woanders Impfungen erhalten haben.

 

Impfaktion:

bei uns können Sie Coronaschutzipfung  Booster-Impfung & Grippeschutzimpfung auch ohne Termin erhalten.

Termine für Corona-Schutzimpfungen *:              

* Bitte rechtzeitig Termin vereinbaren.

Impfstoff: BioNTech/Pfizer

Basis-Wissen

Für wen wird die Impfung empfohlen?

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich das Infektionsgeschehen stark verändert. Derzeit ist davon auszugehen, dass es in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen übergeht. Das heißt: Das Virus wird zwar weiterhin in der Bevölkerung weitergegeben. Die milder verlaufenden Infektionen mit Omikron-Virusvarianten und die hohe Immunität in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen haben aber dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe auftreten.

Auch scheint eine Infektion mit einer Omikron-Variante im Vergleich zu früheren Virusvarianten seltener zu Long COVID zu führen. Verschiedene Studien liefern zudem Hinweise, dass eine vollständige Impfung gegen COVID-19 einen gewissen Schutz vor Long COVID bieten kann (Wissenswertes für Erkrankte und Interessierte). 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlungen in den STIKO-Impfkalender mit den empfohlenen Standardimpfungen überführt. Gesunden Personen zwischen 18 Jahren und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) wird eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch eine Impfung erfolgen.

Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-angepasstem Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind. 

Das gilt für:

  • Alle Personen ab 60 Jahren

  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege

  • Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch die COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Wer hat einen Anspruch auf COVID-19-Impfung?

Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Nach der COVID-19-Vorsorgeverordnung haben Versicherte über die Bestimmungen der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird.

Krankenkassen können zudem in ihren Satzungen weitere Schutzimpfungen vorsehen.

Für privat krankenversicherte Personen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens maßgeblich.

Wo kann man sich impfen lassen?

Ein Großteil der COVID-19-Impfungen wird im niedergelassenen ärztlichen Bereich durchgeführt; dies schließt Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen mit ein. Auch von Betriebsärztinnen und ‑ärzten oder in öffentlichen Apotheken werden COVID-19-Schutzimpfungen verabreicht.

Wird gesunden Kindern und Jugendlichen die COVID-19-Schutzimpfung empfohlen?

Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten wird durch die STIKO aufgrund der überwiegend milden Verläufe mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.

Kinder und Jugendliche mit relevanten Grundkrankheiten sollen weiterhin entsprechend den Empfehlungen geimpft werden.

Wird Schwangeren die COVID-19-Schutzimpfung empfohlen?

Schwangeren wird wie gesunden Erwachsenen zwischen 18 Jahren und 59 Jahren eine Basisimmunität empfohlen. Ungeimpften Schwangeren wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung ab dem 2. Trimenon (2. Schwangerschaftsdrittel) empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hatte. Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfung erfolgen.

Schwangeren mit vorliegender Grunderkrankung wird zusätzlich zur Basisimmunität ab dem 2. Trimenon, eine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

UMFASSENDE MEDIZINISCHE VERSORGUNG

     für Kassen,- & Privatpatienten
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